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Ausfuhr

Sie können das gekaufte Auto in jedes beliebige Land Ihrer Wahl ausführen. Wir helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Papiere zu beschaffen. Durch unsere Erfahrung können wir dies schnell und unkompliziert für Sie regeln. Dabei können wir zum Beispiel auch eine vorläufige Versicherung abschließen, so dass Sie das Auto problemlos zum Zielort verbringen können.



Ausfuhrbescheinigung

uitvoerverklaring Das Fahrzeug, das Sie kaufen/verkaufen, wird im Kennzeichenregister der niederländischen Behörde für den Straßenverkehr (RDW, rijksdienst voor het wegverkeer) zum Export angemeldet. Sie erhalten einen Gewährleistungsnachweis, eine RDW-Ausfuhrbescheinigung und ein Ausfuhrkennzeichen. Der niederländische Kraftfahrzeugschein und -brief werden mit einem Ausfuhrstempel versehen. Mit einer Grünen Karte (Versicherung) und dem Ausfuhrkennzeichen ist es möglich, das Fahrzeug auf der Straße ins Zielland oder zum Hafen zu verbringen, wo es dann ins Zielland verschifft werden kann.

Ausfuhrkennzeichen

Kentekenplaten Soll das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden, benötigen Sie eine Ausfuhrkennzeichennummer, denn die niederländischen Kennzeichen werden bei der Anmeldung zum Export vernichtet. Ein Ausfuhrkennzeichen besteht aus schwarzen Buchstaben und Ziffern auf einem weißen Untergrund und kann nur ausgestellt werden, sofern für das Fahrzeug eine noch gültige niederländische TÜV-Bescheinigung (APK-keuring) vorliegt.

Grüne Versicherungskarte

Verzekering Soll das Fahrzeug ins Zielland gefahren werden, ist eine internationale Versicherungsbescheinigung (grüne Karte) erforderlich. Die spezielle Exportversicherung ist eine grüne Karte mit einer Gültigkeit von fünfzehn Tagen. Diese Karte verfügt nur über eine Haftpflichtdeckung (Schäden an Dritten).

Zollbescheinigung

Douane Für Fahrzeuge, die in ein Land außerhalb der Europäischen Union exportiert werden, ist beim Zoll eine Ausfuhrerklärung notwendig. Dann wird eine AED-Zollbescheinigung ausgestellt. Die Zollbescheinigung kann erforderlich sein, zum Beispiel bei der Verschiffung, bei der Verzollung zur Einfuhr in das Zielland oder um ein EUR.1-Zertifikat erstellen zu lassen. Eine vom Zoll an der Außengrenze der EU abgestempelte Zollbescheinigung ist das Beweisstück für den Verkäufer, um den 0% MwSt.-Tarif geltend machen zu können.

0% MwSt.-Tarif

BTW0%Tarief

Manchmal kann beim Verkauf eines Fahrzeugs der 0% MwSt.-Tarif angewendet werden. Um von diesem Nulltarif profitieren zu können, müssen Sie beweisen, dass Sie das Fahrzeug exportiert haben. Dies ist möglich, indem Sie zum Beispiel die ausgestellte EX.A-Zollbescheinigung vom Zoll an der Außengrenze der EU abstempeln lassen. Innerhalb der EU können Sie den Nulltarif nur geltend machen, wenn Sie ein Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat sind. In diesem Fall muss der Käufer eine MwSt.-Identifikationsnummer vorlegen und beweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich ins Zielland transportiert wurde.

Übereinstimmungsbescheinigung (COC)

CVO Um im Zielland ein Kennzeichen zu bekommen, kann bei der Einfuhr eines Fahrzeugs eine Übereinstimmungsbescheinigung (COC) erforderlich sein. Auf dieser Bescheinigung sind die technischen Daten, die Genehmigungsnummer und die Euroklasse des Fahrzeugs angegeben. Auto Wientjes kann Ihnen in vielen Fällen eine Bescheinigung mit den Zulassungsdaten ausstellen, wodurch die Einfuhr im Ausland schnell und unkompliziert verläuft. Eine COC können wir nur in Kombination mit der Ausfuhr eines niederländischen Autos ausstellen.